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Allgemeine Geschäftsbedingungen der KECCON ATM

1 Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der KECCON ATM und ihren Auftraggebern über Beratungsleistungen, Gutachten und sonstige Verträge.
  • Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Die Geschäftsbedingungen der KECCON ATM finden zusätzlich Anwendung. Bei sich widersprechenden Punkten entscheidet im Streitfall der Rechtsweg.
  • Vom Inhalt des Angebots abweichende, oder in diesem nicht enthaltene Abmachungen, die mündlich durch Mitarbeiter von KECCON ATM getroffen worden sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

  • Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung. Ein wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet.
  • Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. KECCON ATM ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen und sonstiger Dritter zu bedienen.
  • KECCON ATM entscheiden nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter für die Durchführung des Auftrags eingesetzt werden.
  • KECCON ATM behält sich vor, einzelne Mitarbeiter auszutauschen.
  • Teillieferungen-/Leistungen sind zulässig, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind.

3 Schweigepflicht, Datenschutz und Virenschutz

  • KECCON ATM hat alle ihm aufgrund der Erfüllung dieses Vertrags zur Kenntnis gelangten Informationen und Unterlagen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und gegen Kenntnisnahme durch Unbefugte zu sichern; dies gilt auch über das Ende des Vertrags hinaus. KECCON ATM hat seine Mitarbeiter zur Vertraulichkeit zu verpflichten, und zwar auch für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus. Soweit KECCON ATM Dritte zur Erfüllung der Leistungen aus diesem Vertrag heranzieht, hat sie diese und etwaige Subunternehmer zur Einhaltung der in diesem Vertrag enthaltenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verpflichten.
  • KECCON ATM ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. KECCON ATM ist verpflichtet ausschließlich Mitarbeiter einzusetzen, die gemäß § 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet sind. Beauftragt KECCON ATM Subunternehmer, so werden diese in gleicher Weise verpflichtet.
  • KECCON ATM führt in seinem Verantwortungsbereich gemäß § 9 BDSG und der Anlage zu § 9 BDSG geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen durch. Zusätzliche Weisungen bedürfen der Schriftform. Zusätzliche Weisungen und Maßnahmen sind bei Mehraufwand für den Auftragnehmer gesondert zu vergüten.
  • KECCON ATM verpflichtet sich, im Zuge seiner Leistungserbringung beim Einsatz eigener Datenträger diese vor dem Einsatz auf Datenverarbeitungsgeräten des Auftraggebers bzw. ihrer Kunden zu überprüfen, dass diese Datenträger frei von mit Hilfe von Antivirenprogrammen identifizierbaren Computerviren sind. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung wird der Auftragnehmer höchste Sorgfalt walten lassen und Antivirenprogramme auf dem aktuellen Stand der Technik einsetzen.

4 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, KECCON ATM kostenlos jede erforderliche Unterstützung zu gewähren und insbesondere die im Rahmen des Vertragsgegenstandes benötigten Informationen zu liefern. Der Auftraggeber sorgt auf Wunsch von KECCON ATM für angemessene Arbeitsmöglichkeiten am Projektort und gibt KECCON ATM ohne besondere Anforderung von allen Unterlagen, Vorgängen und Umständen Kenntnis, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.
  • Auf Verlangen von KECCON ATM hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

5 Vergütung

  • Die Vergütung für die Dienste von KECCON ATM wird nach der für die Tätigkeit aufgewendeten Zeit berechnet oder als Festpreis vertraglich gesondert vereinbart. Hierbei gilt jeweils die im Angebot angeführte Vergütungsregelung, die vertraglicher Bestandteil wird.
  • Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Beeinträchtigungen der Leistungserfüllung durch KECCON ATM, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, führen nicht zu einer Minderung bzw. Reduzierung der Vergütung. Kommt es aus Gründen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, zu Verzögerungen im Zeit- und Projektplan, so schuldet der Auftraggeber den zeitlichen Mehraufwand. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich für den Fall des Annahmeverzuges seitens des Auftraggebers bei der Übergabe von Arbeitsergebnissen seitens KECCON ATM.
  • Darüber hinaus gilt in allen Fällen von Absatz (3) für KECCON ATM das Bürgerliche Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland.
  • Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die entweder rechtskräftig festgestellt oder durch KECCON ATM anerkannt worden sind.
  • Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6 Vorzeitige Auflösung des Vertrages

  • Der Auftraggeber und KECCON ATM können den Vertrag vor der Erbringung der vereinbarten Leistung nur aus wichtigem Grund kündigen.
  • Die Ankündigungsfrist für die Kündigung beträgt 14 Tage.
  • Enden die Vertragsbeziehungen vorzeitig, so hat KECCON ATM einen Anspruch auf die Vergütung für die bis dahin geleistete Arbeit.

7 Urheberrecht und Eigentumsvorbehalt

  • Der Auftraggeber darf die Ergebnisse aller von KECCON ATM erbrachten Leistungen nur für eigene betriebliche Zwecke verwenden.
  • KECCON ATM behält sich bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche das Eigentum an den Gegenständen der Lieferungen bzw. an übergebenen schriftlichen Ausarbeitungen vor.
  • Die im Rahmen der Beratungstätigkeit erstellten Konzepte, Dokumentationen und Arbeitsergebnisse gehen mit deren Entstehung in das Eigentum des Auftraggebers über. KECCON ATM verbleibt an den Konzepten und Dokumentationen ein nicht ausschließliches, dauerhaft unbeschränktes, unwiderrufliches und übertragbares Recht, die Konzepte und Dokumentationen auf sämtliche Arten zu nutzen. KECCON ATM hat insbesondere das Recht, zu verwerten, zu verleihen, zu vervielfältigen, umzugestalten, zu ändern, zu digitalisieren sowie ganz oder teilweise drahtgebunden oder drahtlos zu übertragen. Eine Veröffentlichung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. KECCON ATM ist jedoch berechtigt, den Namen des Auftraggebers, dessen Marke und Logo sowie Informationen über das Projekt unter Beachtung der oben genannten Schweigepflichten zu Referenzzwecken zu verwenden.
  • Soweit KECCON ATM in Erfüllung seiner Leistungsverpflichtung ein urheber- rechtlich geschütztes Werk herstellt, räumt er dem Auftraggeber hieran ein nicht ausschließliches, dauerhaft unbeschränktes, unwiderrufliches und übertragbares Recht ein, die im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Arbeitsergebnisse auf sämtliche Arten für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
  • Der Auftraggeber hat insbesondere das Recht, zu verwerten, zu verleihen, zu vervielfältigen, umzugestalten, zu ändern, zu digitalisieren, ganz oder teilweise drahtgebunden oder drahtlos zu übertragen sowie über die Leistungen öffentlich zu berichten. Diese Rechte schließen erstellte Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein.
  • KECCON ATM verbleibt an den in diesem Absatz bezeichneten Werken ein nicht ausschließliches, dauerhaft unbeschränktes, unwiderrufliches und übertragbares Recht der Nutzung für sämtliche Nutzungsarten. KECCON ATM hat insbesondere das Recht, zu verwerten, zu verleihen, zu vervielfältigen, umzugestalten, zu ändern, zu digitalisieren sowie ganz oder teilweise drahtgebunden oder drahtlos zu übertragen. Diese Rechte schließen erstellte Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein.
  • Im Falle der Verletzung von Schutzrechten Dritter wird KECCON ATM unter Ausschluss weitergehender Ansprüche nach eigenem Ermessen die Dokumentation derart ändern oder austauschen, dass keine Schutzrechte Dritter mehr verletzt werden und dennoch die vereinbarten Leistungsmerkmale weitestgehend eingehalten werden.
  • KECCON ATM haftet nicht für die Rechtmäßigkeit der Nutzung der vom Auftraggeber an KECCON ATM übergebenden Unterlagen, Know-how und sonstigen Informationen. KECCON ATM ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Nutzung zu überprüfen. Sollte KECCON ATM aufgrund der Nutzung solcher Unterlagen, Know-how oder sonstigen Informationen von Dritten in Anspruch genommen werden, so stellt der Auftraggeber KECCON ATM von allen in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Kosten frei.

8 Treuepflicht

Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

9 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt wie Tod oder schwere Erkrankung, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig oder gänzlich unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die zur Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinaus- zuschieben oder den Vertrag zum Eintritt der höheren Gewalt aufzulösen. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

10 Gewährleistung

  • Soweit die Lieferungen oder Leistungen eindeutig und nachvollziehbar nachbesserungsfähig sind, leistet KECCON ATM nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung auf eigene Kosten. Der Beweis der Eindeutigkeit liegt beim Auftraggeber. Die Kosten für die Erbringung der Eindeutigkeit der Nachbesserung sind vom Auftraggeber zu tragen.
  • Hat der Auftraggeber nach Erbringung der Eindeutigkeit der Nachbesserung einer ersten Aufforderung ergebnislos eine angemessene Nachfrist gesetzt und schlagen zwei Nachbesserungsversuche wegen desselben Mangels fehl, bleibt dem Auftraggeber das Recht vorbehalten, Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, KECCON ATM offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfangnahme der Leistung bzw. der Lieferung schriftlich anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die recht- zeitige Absendung der Mängelrüge. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  • Wählt der Auftraggeber nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, ist ein solcher Schadensersatzanspruch begrenzt auf höchstens 20% der nach dem Vertrag zu zahlenden Gesamtvergütung, Spesen sind von einer möglichen Reduzierung nicht betroffen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen; diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Fehlers sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Mängelgewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Entgegennahme der Leistung bzw. Ablieferung der Ware.
  • Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch KECCON ATM nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

11 Verzug, Unmöglichkeit

  • Kommt KECCON ATM mit der Einhaltung eines verbindlichen Liefer- oder Leistungstermins um mehr als zwei Wochen in Verzug, kann der Auftraggeber – sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – für die Zeit des Verzugs je vollendete Woche 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 5%, des Werts der Lieferung oder Leistung, mit der sich KECCON ATM in Verzug befindet, als pauschalierten Schadensersatz verlangen. Damit sind sämtliche Schadensersatzansprüche aus Verzug abgegolten. Eine weitergehende Haftung übernimmt KECCON ATM im Falle des Verzugs nicht. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder für Körperschäden zwingend gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist hiermit nicht verbunden.
  • Soweit die Leistung oder Lieferung unmöglich ist, ist der Auftraggeber berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass KECCON ATM die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatz des Auftraggebers auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder für Körperschäden zwingend gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist hiermit nicht verbunden.
  • Sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von § 9 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung oder Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb von KECCON ATM erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht KECCON ATM das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will KECCON ATM von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so ist dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Auftraggeber eine Verlängerung der Liefer- und Leistungszeit vereinbart war

12 Haftung

  • KECCON ATM haftet dem Auftraggeber, gleich aus welchem Rechtsgrund für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
  • Bei höchstens leicht fahrlässig verursachten Schäden haftet KECCON ATM nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sogenannter Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind solche grundlegenden, vertragswesentlichen Pflichten, die maßgeblich für den Vertragsabschluss des Auftraggebers waren und auch deren Einhaltung dieser vertrauen durfte. In den Fällen leicht fahrlässiger Kardinalpflichtverletzung ist die Haftung jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren unmittelbaren Durchschnittsschaden, maximal aber auf 10% der vertraglichen Gesamtvergütung ausschließlich der Spesen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet KECCON ATM nicht.
  • Soweit die Haftung nach diesen Bedingungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter von KECCON ATM, der Angestellten, der Arbeitnehmer, der Mitarbeiter sowie der Unterauftragnehmer.
  • Die vorstehendenden Haftungsausschlüsse – Beschränkungen gelten nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie KECCON ATM zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gleich aus welchem Rechtsgrund gegen KECCON ATM verjähren in 12 Monaten ab Anspruchsentstehung.

13 Änderungen und Ergänzungen

 

  • Änderungen und Ergänzungen des Vertrages können nur schriftlich vereinbart werden.
  • Ein Bestätigungsschreiben einer mündlichen Vereinbarung ist nur wirksam, wenn dieses von der empfangenen Vertragspartei schriftlich gegenbestätigt wird.

14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

 

  • Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit Kaufrecht angewendet werden sollte, ist das einheitliche UN-Kaufrecht ausgeschlossen.
  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist 85435 Erding

15 Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich im Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die so weit wie möglich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vermutlich gewollt hätten.

Erding, 04.06.2020

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