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KECCON ATM arbeitet mit fachlich kompetenten Rechtsanwälten und Steuerberatern zusammen, die sich schon langjährig mit der Materie in Luftfahrt- und Flugsicherungsunternehmen befassen.
In diesem Kontext können wir auch spezielle Fragestellungen, die sich aus der 16. Änderung des LuftVG ergeben, einer sachgerechten Lösung zuführen.
Leistungen, die sich auf den Bereich der Beratung auf der Grundlage der Änderung des LuftVG beziehen können nach einem Erstgespräch mit dem Ziel des bestmöglichen Service von KECCON ATM in Kooperation mit Partnern oder direkt von Partnern angeboten werden.